Wie entsteht der Pflegegrad?
Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche. Mobilität zählt zu 10 Prozent, Selbstversorgung zu 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen zu 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens zu 15 Prozent. Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert mit 15 Prozent ein.
Gesetzliche Punktgrenzen
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Was nicht in die Berechnung einfließt
Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden für die Versorgungsplanung erfasst, aber nicht zur Berechnung des Pflegegrads gewichtet. Maßgeblich ist nicht eine Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.
Wie geht es nach der Einschätzung weiter?
- Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
- Konkrete Alltagssituationen und benötigte Hilfen notieren.
- Zum Begutachtungstermin vorhandene Arztberichte und Medikamentenpläne bereithalten.
- Bescheid und Gutachten nach Erhalt sorgfältig prüfen.