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Kostenlose Orientierung

Pflegegrad online berechnen

Beantworten Sie die Fragen zur Selbstständigkeit einer erwachsenen Person. Der Rechner nutzt die aktuell geltenden gesetzlichen Module, Gewichtungen und Punktgrenzen.

Privat & ohne Anmeldung

Eine erste Einschätzung in sechs Modulen

Alle Angaben bleiben auf Ihrem Gerät. Es gibt kein Konto, keine Übermittlung und keinen versteckten Rückruf. Am Ende erhalten Sie eine unverbindliche Orientierung samt Modulübersicht.

Rechtsstand 03.10.2026§ 15 SGB XI sowie Anlagen 1 und 2Begutachtungs-Richtlinien seit 01.10.2026

Modul 1 von 617 %

1

Modul 1 · Gewichtung 10 %

Mobilität

Bewertet wird, ob Körperhaltung und Fortbewegung ohne personelle Hilfe gelingen.

1.1Positionswechsel im Bett
1.2Halten einer stabilen Sitzposition
1.3Umsetzen, etwa vom Bett auf einen Stuhl
1.4Fortbewegen innerhalb des Wohnbereichs
1.5Treppensteigen
2

Modul 2 · Gewichtung 15 % gemeinsam mit Modul 3

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hier geht es um Orientierung, Verstehen, Erinnern, Entscheiden und Kommunikation.

2.1Erkennen vertrauter Personen
2.2Örtliche Orientierung
2.3Zeitliche Orientierung
2.4Erinnern an wesentliche Ereignisse
2.5Steuern mehrschrittiger Alltagshandlungen
2.6Treffen von Entscheidungen im Alltag
2.7Verstehen von Sachverhalten und Informationen
2.8Erkennen von Risiken und Gefahren
2.9Mitteilen elementarer Bedürfnisse
2.10Verstehen von Aufforderungen
2.11Beteiligen an einem Gespräch
3

Modul 3 · Gewichtung 15 % gemeinsam mit Modul 2

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Entscheidend ist, wie häufig Unterstützung aufgrund belastender Verhaltensweisen notwendig ist. Von Modul 2 und 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert.

3.1Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
3.2Nächtliche Unruhe
3.3Selbstschädigendes oder autoaggressives Verhalten
3.4Beschädigen von Gegenständen
3.5Körperlich aggressives Verhalten
3.6Verbale Aggression
3.7Andere pflegerelevante vokale Auffälligkeiten
3.8Abwehr unterstützender Maßnahmen
3.9Wahnvorstellungen
3.10Ängste
3.11Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung
3.12Sozial unangemessene Verhaltensweisen
3.13Sonstige pflegerelevante unangemessene Handlungen
4

Modul 4 · Gewichtung 40 %

Selbstversorgung

Dieses Modul hat das größte Gewicht. Bitte schätzen Sie Essen, Trinken, Körperpflege, Ankleiden und Toilettennutzung ein.

4.1Waschen des vorderen Oberkörpers
4.2Körperpflege im Bereich des Kopfes
4.3Waschen des Intimbereichs
4.4Duschen und Baden einschließlich Haarewaschen
4.5An- und Auskleiden des Oberkörpers
4.6An- und Auskleiden des Unterkörpers
4.7Mundgerechtes Zubereiten und Eingießen
4.8Essen
4.9Trinken
4.10Benutzen einer Toilette oder eines Toilettenstuhls
4.11Umgang mit Harninkontinenz, Dauerkatheter oder Urostoma
4.12Umgang mit Stuhlinkontinenz oder Stoma
4.13Ernährung über Sonde oder parenteral
5

Modul 5 · Gewichtung 20 %

Krankheits- und therapiebedingte Anforderungen

Tragen Sie nur Maßnahmen ein, die nicht selbstständig bewältigt werden und deshalb Hilfe erfordern.

Medikamente und körpernahe Maßnahmen

Gesamtzahl der notwendigen Hilfen bei Medikation, Injektionen, Portversorgung, Absaugen/Sauerstoff, Einreibungen, Messungen oder körpernahen Hilfsmitteln.

Wundversorgung und häusliche Therapie

Gesamtzahl bei Verbandswechsel/Wundversorgung, Stomaversorgung, Einmalkatheterisierung/Abführmethoden oder Therapiemaßnahmen zu Hause.

Zeit- und technikintensive Maßnahmen zu Hause

Zum Beispiel aufwendige technische Pflege, bei der eine Pflegeperson dauerhaft oder über längere Zeit gebunden ist.

Arzt- und Therapietermine

Nur Termine eintragen, bei denen Begleitung oder Unterstützung notwendig ist.

Arztbesuche
Medizinische/Therapie-Termine bis 3 Stunden
Termine länger als 3 Stunden
5.16Einhaltung einer Diät oder anderer krankheits- bzw. therapiebedingter Verhaltensvorschriften
6

Modul 6 · Gewichtung 15 %

Alltagsleben und soziale Kontakte

Bewertet wird, wie selbstständig Tagesablauf, Beschäftigung, Schlaf, Planung und Kontakte gestaltet werden.

6.1Gestaltung des Tagesablaufs und Anpassung an Veränderungen
6.2Ruhen und Schlafen
6.3Sich beschäftigen
6.4In die Zukunft gerichtete Planungen
6.5Interaktion im direkten Kontakt
6.6Kontaktpflege außerhalb des direkten Umfelds

Wie entsteht der Pflegegrad?

Die Begutachtung betrachtet sechs Lebensbereiche. Mobilität zählt zu 10 Prozent, Selbstversorgung zu 40 Prozent, der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen zu 20 Prozent und die Gestaltung des Alltagslebens zu 15 Prozent. Aus den Modulen 2 und 3 fließt nur der jeweils höhere gewichtete Wert mit 15 Prozent ein.

Gesetzliche Punktgrenzen

  • Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Was nicht in die Berechnung einfließt

Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden für die Versorgungsplanung erfasst, aber nicht zur Berechnung des Pflegegrads gewichtet. Maßgeblich ist nicht eine Diagnose allein, sondern wie stark die Selbstständigkeit im Alltag beeinträchtigt ist.

Wie geht es nach der Einschätzung weiter?

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen.
  2. Konkrete Alltagssituationen und benötigte Hilfen notieren.
  3. Zum Begutachtungstermin vorhandene Arztberichte und Medikamentenpläne bereithalten.
  4. Bescheid und Gutachten nach Erhalt sorgfältig prüfen.
Andreas Walter, Gründer von HerzCare24

Andreas Walter

Gründer von HerzCare24

Andreas Walter steht hinter HerzCare24 und der Idee, Familien bei einer der persönlichsten Entscheidungen im Leben zu unterstützen: der Organisation einer passenden Betreuung für einen nahestehenden Menschen im eigenen Zuhause.

HerzCare24 verbindet persönliche Beratung mit der sorgfältigen Vermittlung geeigneter Betreuungskräfte. Im Mittelpunkt stehen die individuelle Situation der Familie, Vertrauen und ein respektvoller Umgang miteinander.

„Mein Ziel ist es, Angehörige zu entlasten und älteren Menschen zu ermöglichen, möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Damit Familie wieder Familie sein kann.“